Falls mit Ihrem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden sind, ist es nötig, ein Testament zu verfassen. In einem Sterbefall legt es die Verteilung des Erbes fest. Bei größeren Vermögen oder der Weitergabe von Unternehmen ist es sinnvoll, einen Notar oder einen juristischen Experten zurate zu ziehen. Diese können Ihnen über die aktuelle Gesetzeslage Auskunft geben.
Das Testament muss mit der Hand geschrieben und mit Ortsangabe, Datum und vollem Namen unterschrieben werden.
Ungeachtet Ihrer testamentarischen Verfügung sieht das Erbrecht einen Pflichtteil für die gesetzlichen Erben vor, der die Hälfte der regulären Ansprüche beträgt.
Das Verfassen eines Testaments schafft Klarheit für die Erben und Nachfolger und ist daher meistens sehr sinnvoll. In einem Trauerfall ist es erleichternd, nicht noch zusätzlich mit materiellen Angelegenheiten konfrontiert zu werden.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Erben und Vererben (Bundesministerium der Justiz)
Bischofswerdaer Straße 3
01844 Neustadt in Sachsen
Telefon (0 35 96) 50 40 62
Zwingerstraße 7
01855 Sebnitz
Telefon (03 59 71) 5 24 54