Trauerfall >> Bestattungsarten

Jeder Mensch ist einzigartig. Auch der letzte Weg soll zum Verstorbenen passen. Hat der Verstorbene eine Willenserklärung über die Art der Bestattung hinterlassen, sollten sich die Hinterbliebenen daran halten. Ansonsten bestimmen die Hinterbliebenen im Sinne des Verstorbenen über die Art und Form der Bestattung.

Die Erdbestattung

Die Erdbestattung, also das Begraben des Verstorbenen in einem Holzsarg, ist die traditionelle Beisetzungsform. Meist erfolgt die Beerdigung im Rahmen einer Trauerfeier.

Die Feuerbestattung

Der Verstorbene wird in einem Sarg eingeäschert. Die Asche des Verstorbenen wird dann in einer Urne beigesetzt. Eine Trauerfeier kann sowohl vor der Überführung ins Krematorium erfolgen oder dann, wenn die Urne beigesetzt wird.

Die Seebestattung

Der Seebestattung geht wie bei der Feuerbestattung die Einäscherung des Leichnams voraus. Anschließend wird die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Dabei können auch Angehörige anwesend sein. Eine Seekarte, die den Beisetzungsort bezeichnet, wird den Angehörigen übergeben. Für eine Seebestattung muss der Wille des Verstorbenen dokumentiert werden, auf See beigesetzt zu werden.

Weitere Bestattungsarten

Inzwischen gibt es neben den traditionellen Formen auch eine Vielzahl neuer, teils außergewöhnlicher Bestattungsformen. Die Palette reicht von der Baumbestattung in einem Waldstück über die Naturbestattung in den Schweizer Alpen, die Diamantbestattung, die Aufbewahrung der Urne zu Hause bis hin zur Weltraumbestattung. Nicht alle dieser Bestattungsformen sind bei uns rechtlich zulässig. Gern informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten.

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